Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
In Deutschland gibt es verschiedene Situationen, in denen Schadenersatz geleistet werden muss, auch im Kontext von Notständen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) und entschuldigendem Notstand (§ 35 StGB). 1. **Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)**: Hierbei handelt es sich um eine Situation, in der eine Tat begangen wird, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden. Die Handlung ist gerechtfertigt, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt. In solchen Fällen besteht in der Regel keine Pflicht zum Schadenersatz, da die Handlung als rechtmäßig angesehen wird. 2. **Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)**: Dieser liegt vor, wenn jemand eine rechtswidrige Tat begeht, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit von sich, einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person abzuwenden. Hier kann die Handlung zwar strafrechtlich entschuldigt sein, aber zivilrechtlich kann dennoch eine Pflicht zum Schadenersatz bestehen, da die Handlung rechtswidrig bleibt. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Schadenersatz geleistet werden muss.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]