Ist Nötigung ein Delikt oder Verbrechen laut StGB?

Antwort

Nötigung ist nach deutschem Strafrecht ein Delikt, das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 240 geregelt ist. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen. Ein Vergehen ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstra von weniger als einem oder mit Geldstrafe bedroht ist, während ein Verbrechen eine Straftat ist, die mit einer Freiheitsstrafe mindestens einem Jahr bedroht ist. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html).

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