Ja, das Hinrichten von Kollaborateuren ohne Prozess stellt ein Verbrechen dar. Nach internationalem Recht, insbesondere den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, h... [mehr]
Nötigung ist nach deutschem Strafrecht ein Delikt, das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 240 geregelt ist. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen. Ein Vergehen ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstra von weniger als einem oder mit Geldstrafe bedroht ist, während ein Verbrechen eine Straftat ist, die mit einer Freiheitsstrafe mindestens einem Jahr bedroht ist. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html).
Ja, das Hinrichten von Kollaborateuren ohne Prozess stellt ein Verbrechen dar. Nach internationalem Recht, insbesondere den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, h... [mehr]