Der § 175 wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs am 1. Januar 1872 in das deutsche Strafgesetz (StGB) aufgenommen. Er kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Männern.... [mehr]
Nötigung ist nach deutschem Strafrecht ein Delikt, das im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 240 geregelt ist. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen. Ein Vergehen ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstra von weniger als einem oder mit Geldstrafe bedroht ist, während ein Verbrechen eine Straftat ist, die mit einer Freiheitsstrafe mindestens einem Jahr bedroht ist. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html).
Der § 175 wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs am 1. Januar 1872 in das deutsche Strafgesetz (StGB) aufgenommen. Er kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Männern.... [mehr]
Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), der den Schwangerschaftsabbruch regelt, wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuches am 1. Januar 1872 in Kraft gesetzt. Seitdem wur... [mehr]