Ist Nötigung, Beleidigung und Bedrohung bei eBay strafrechtlich relevant?

Antwort vom

Ja, das geschilderte Verhalten ist strafrechtlich relevant. Die Aussagen und Drohungen, die du beschreibst, können mehrere Straftatbestände erfüllen: 1. **Beleidigung (§ 185 StGB)**: Die Aussage „Lutsch meinen Schwanz Du Hund“ ist eine klare Beleidigung und damit strafbar. 2. **Nötigung (§ 240 StGB)**: Wenn jemand dich zu einem bestimmten Verhalten zwingen will, kann das den Tatbestand der Nötigung erfüllen, insbesondere wenn dabei Drohungen ausgesprochen werden. 3. **Bedrohung (§ 241 StGB)**: Die Aussage „ich komme vorbei, Adresse habe ich“ stellt eine Bedrohung dar, insbesondere wenn sie geeignet ist, bei dir Angst auszulösen. Du kannst und solltest solche Vorfälle bei der Polizei anzeigen. Es ist ratsam, alle Nachrichten und Beweise (Screenshots, E-Mails, Chatverläufe) zu sichern. Zusätzlich kannst du eBay über den Vorfall informieren, damit der Nutzer gesperrt oder gemeldet wird. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/hass_im_netz/hass_im_netz_node.html) oder bei [eBay Hilfe](https://www.ebay.de/help/policies/member-behaviour-policies/beleidigungen-bedrohungen?id=4342).

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