Langsames Fahren kann unter bestimmten Umständen als Nötigung (§ 240 StGB) gewertet werden, aber nicht jedes langsame Fahren ist automatisch strafbar. Entscheidend ist, ob das langsame... [mehr]
Ja, Nötigung kann unter den sachlichen Anwendungsbereich der Hinweisgebermeldestelle fallen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien eines Unternehmens steht. Hinweisgebermeldestellen sind oft dafür eingerichtet, um Missstände wie Korruption, Betrug, Diskriminierung oder andere unethische Verhaltensweisen zu melden. Nötigung, als eine Form von unethischem oder illegalem Verhalten, könnte daher ebenfalls gemeldet werden. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Hinweisgebermeldestelle zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Nötigung in deren Anwendungsbereich fällt.
Langsames Fahren kann unter bestimmten Umständen als Nötigung (§ 240 StGB) gewertet werden, aber nicht jedes langsame Fahren ist automatisch strafbar. Entscheidend ist, ob das langsame... [mehr]