Ja, Nötigung kann unter den sachlichen Anwendungsbereich der Hinweisgebermeldestelle fallen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien eines Unternehmens steht. Hinweisgebermeldestellen sind oft dafür eingerichtet, um Missstände wie Korruption, Betrug, Diskriminierung oder andere unethische Verhaltensweisen zu melden. Nötigung, als eine Form von unethischem oder illegalem Verhalten, könnte daher ebenfalls gemeldet werden. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Hinweisgebermeldestelle zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Nötigung in deren Anwendungsbereich fällt.