Nein, ein Verwaltungsverfahren muss nicht immer durch einen Anstoß von außen durch den Bürger erfolgen. In vielen Fällen kann ein Verwaltungsverfahren auch von der Behörde aus eigenem Antrieb eingeleitet werden, beispielsweise wenn sie von einem bestimmten Sachverhalt Kenntnis erlangt, der eine behördliche Entscheidung erforderlich macht. Dies kann zum Beispiel bei der Überwachung von Vorschriften oder bei der Wahrnehmung öffentlicher Interessen der Fall sein.