Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]
Nein, ein Verwaltungsverfahren muss nicht immer durch einen Anstoß von außen durch den Bürger erfolgen. In vielen Fällen kann ein Verwaltungsverfahren auch von der Behörde aus eigenem Antrieb eingeleitet werden, beispielsweise wenn sie von einem bestimmten Sachverhalt Kenntnis erlangt, der eine behördliche Entscheidung erforderlich macht. Dies kann zum Beispiel bei der Überwachung von Vorschriften oder bei der Wahrnehmung öffentlicher Interessen der Fall sein.
Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]
Der Unterschied zwischen Planfeststellung und Plangenehmigung liegt vor allem im Verfahren und der Rechtswirkung: **Planfeststellung:** - Ein förmliches Verwaltungsverfahren, das insbesondere be... [mehr]