In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
In Deutschland bist du als Dienstleister verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn du Leistung erbringst und dafür eine Zahlungst. Eine Quittung ist hingegen ein Beleg, der bestätigt, dass eine Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Eine Rechnung enthält in der Regel detaillierte Informationen über die erbrachte Leistung, den Preis, die Mehrwertsteuer und die Zahlungsbedingungen. Eine Quittung hingegen bestätigt lediglich den Erhalt des Geldes und enthält weniger Details. Ob du zusätzlich zur Rechnung eine Quittung ausstellen musst, hängt von der Art der Transaktion und den Wünschen des Kunden ab. In vielen Fällen reicht die Rechnung aus, insbesondere wenn die Zahlung per Überweisung erfolgt. Wenn der Kunde bar bezahlt, ist es üblich, eine Quittung auszustellen, um den Zahlungseingang zu bestätigen. Zusammengefasst: Eine Rechnung ist in der Regel ausreichend, aber bei Barzahlungen kann eine Quittung zusätzlich sinnvoll sein.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]
Wenn ein Geschäftspartner eine Rechnung nicht bezahlt und die angegebene Adresse nicht zustellbar ist, hast du folgende Optionen: 1. **Weitere Kontaktmöglichkeiten prüfen:** Versu... [mehr]