Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ja, bei einer GmbH & Co. KG müssen in der Regel die Kommanditisten der Aufnahme eines größeren Kredits zustimmen. Die Zustimmung kann im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Oftmals ist eine solche Entscheidung von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft und kann daher die Zustimmung der Kommanditisten erfordern, insbesondere wenn es um Kredite geht, die die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft stark beeinflussen. Es ist ratsam, den Gesellschaftsvertrag zu konsultieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]