Muss ein alleiniger Gesellschafter einen Anstellungsvertrag mit sich selbst machen?

Antwort

Ein alleiniger Gesellschafter einer GmbH ist nicht verpflichtet, einen Anstellungsvertrag mit sich selbst abzuschließen. Es ist jedoch ratsam, einen solchen Vertrag zu erstellen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütung klar zu regeln. Dies kann auch steuerliche Vorteile haben und hilft, die Trennung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft zu verdeutlichen. Es ist empfehlenswert, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.

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