Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]
Ein alleiniger Gesellschafter einer GmbH ist nicht verpflichtet, einen Anstellungsvertrag mit sich selbst abzuschließen. Es ist jedoch ratsam, einen solchen Vertrag zu erstellen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütung klar zu regeln. Dies kann auch steuerliche Vorteile haben und hilft, die Trennung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft zu verdeutlichen. Es ist empfehlenswert, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]