Woher bekommt man in der Schweiz die Mittel für assistierten Suizid?

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**Das Mittel für einen assistierten Suizid bekommt man in der Schweiz nicht frei, sondern nur über eine ärztliche Verschreibung und die Abgabe durch eine Apotheke bzw. im Rahmen einer begleiteten Organisation; typischerweise handelt es sich um Natrium-Pentobarbital.** ([pharmawiki.ch](https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?Spez=True&wiki=Sterbehilfe)) ## Woher kommt das Mittel konkret In der Praxis stammt es aus dem regulären Medizinalsystem: Eine Ärztin oder ein Arzt muss das Medikament verschreiben, und bezogen wird es dann über eine Apotheke oder über die Abläufe einer Sterbehilfeorganisation wie EXIT oder DIGNITAS. Es ist also **kein Mittel, das man einfach selbst kaufen oder „irgendwo besorgen“ kann**. ([pharmawiki.ch](https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?Spez=True&wiki=Sterbehilfe)) ## Wichtig zu verstehen Entscheidend ist der Unterschied zwischen **legaler Suizidbeihilfe** und **freiem Zugang zu einem tödlichen Medikament**. In der Schweiz ist nicht der freie Erwerb erlaubt, sondern nur die ärztlich verantwortete Verschreibung innerhalb eines rechtlich und medizinisch geregelten Rahmens. Das BAG beschreibt assistierten Suizid ausdrücklich als Bereitstellen oder Verschreiben eines tödlichen Medikaments. ([bag.admin.ch](https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/eqxBU29JWtD3/nationale-strategie-palliative-care-2010-2012.pdf)) Ein Punkt, den viele Antworten im Netz auslassen: Selbst wenn eine Organisation beteiligt ist, kommt das eigentliche Mittel **nicht von der Organisation „aus eigenem Bestand“**, sondern über den medizinisch-pharmazeutischen Weg. Genau das ist der praktische Kern der Frage. ([pharmawiki.ch](https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?Spez=True&wiki=Sterbehilfe)) ## Wenn es um einen konkreten Fall geht Dann ist der erste Ansprechpartner **nicht eine Apotheke**, sondern eine behandelnde Ärztin, ein behandelnder Arzt oder eine Sterbehilfeorganisation, die den medizinischen und rechtlichen Ablauf prüft. Ohne Verschreibung gibt es dieses Mittel in der Schweiz regulär nicht. ([pharmawiki.ch](https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?Spez=True&wiki=Sterbehilfe)) Wenn diese Frage einen akuten persönlichen Hintergrund hat: In der Schweiz gibt es sofort Hilfe über **Die Dargebotene Hand 143**; bei unmittelbarer Gefahr den Notruf **144**.

Kategorie: Recht Tags: Schweiz Suizid Sterbehilfe

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