In Deutschland muss grundsätzlich für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Radio gehört oder ferngesehen wird. Der Beitrag ist ein... [mehr]
Das Unterlassen ist ein Begriff aus dem Strafrecht und bezeichnet das Nichtvornahme einer Handlung, zu der eine Person rechtlich verpflichtet ist. Die Merkmale des Unterlassens sind: 1. **Rechtliche Pflicht zum Handeln**: Es muss eine rechtliche Verpflichtung bestehen, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Diese Pflicht kann sich aus Gesetzen, Verträgen oder Garantenstellungen ergeben. 2. **Möglichkeit des Handelns**: Die Person muss in der Lage sein, die geforderte Handlung vorzunehmen. Wenn es ihr physisch oder rechtlich unmöglich ist, kann kein strafbares Unterlassen vorliegen. 3. **Erfolgseintritt**: Der Erfolg, der durch die unterlassene Handlung hätte verhindert werden können, muss eingetreten sein. Dies bedeutet, dass das Unterlassen kausal für den Erfolgseintritt sein muss. 4. **Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen**: Das Unterlassen muss rechtlich dem aktiven Tun gleichgestellt sein. Dies ist oft der Fall, wenn eine Garantenstellung vorliegt, also eine besondere Verantwortung für das geschützte Rechtsgut. 5. **Subjektiver Tatbestand**: Der Täter muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, je nach dem, welche Form der Schuld für das konkrete Delikt erforderlich ist. Diese Merkmale sind notwendig, um ein strafbares Unterlassen von einem bloßen Nichtstun zu unterscheiden.
In Deutschland muss grundsätzlich für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Radio gehört oder ferngesehen wird. Der Beitrag ist ein... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Wenn jemand eine Information, die eigentlich angegeben werden müsste (zum Beispiel bei einer Steuererklärung, Bewerbung oder einem anderen offiziellen Vorgang), absichtlich nicht angibt, han... [mehr]