Was regelt der Maßregelvollzug nach StGB 63 und 64?

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Der Maßregelvollzug nach den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland bezieht sich auf die Unterbringung Straftätern in speziellen Einrichtungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. - **§ 63 StGB**: Diese Vorschrift betrifft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Sie wird angewendet, wenn ein Täter aufgrund einer psychischen Störung oder einer schweren seelischen Abartigkeit nicht schuldfähig oder nur vermindert schuldfähig ist und eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Ziel ist es, den Täter zu behandeln und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. - **§ 64 StGB**: Diese Vorschrift betrifft die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Sie wird angewendet, wenn ein Täter aufgrund von Alkohol- oder Drogenabhängigkeit Straftaten begangen hat und eine hinreichende Aussicht besteht, dass die Abhängigkeit durch eine Behandlung in einer Entziehungsanstalt überwunden werden kann. Auch hier steht der Schutz der Allgemeinheit und die Rehabilitation des Täters im Vordergrund. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/).

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