Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Nach einem gerichtlichen Mahnverfahren kann ein Unternehmen folgende zwei sinnvolle Maßnahmen ergreifen: 1. **Zwangsvollstreckung**: Wenn der Schuldner nach dem Mahnverfahren weiterhin nicht zahlt, kann das Unternehmen einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dies ermöglicht die Zwangsvollstreckung, bei der beispielsweise das Gehalt des Schuldners gepfändet oder Vermögenswerte beschlagnahmt werden können. 2. **Vergleichsverhandlungen**: Das Unternehmen kann versuchen, mit dem Schuldner einen Vergleich zu vereinbaren. Dies könnte eine Ratenzahlung oder einen Teilverzicht auf die Forderung beinhalten, um die Zahlung zu sichern und eine langwierige Vollstreckung zu vermeiden.
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Bis zum heutigen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine bekannten, bereits in Kraft getretenen oder verbindlich beschlossenen Änderungen zur Rechtsanwaltsvergütung im Mahnverfahren, die expl... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]