Nach einem gerichtlichen Mahnverfahren kann ein Unternehmen folgende zwei sinnvolle Maßnahmen ergreifen: 1. **Zwangsvollstreckung**: Wenn der Schuldner nach dem Mahnverfahren weiterhin nicht zahlt, kann das Unternehmen einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dies ermöglicht die Zwangsvollstreckung, bei der beispielsweise das Gehalt des Schuldners gepfändet oder Vermögenswerte beschlagnahmt werden können. 2. **Vergleichsverhandlungen**: Das Unternehmen kann versuchen, mit dem Schuldner einen Vergleich zu vereinbaren. Dies könnte eine Ratenzahlung oder einen Teilverzicht auf die Forderung beinhalten, um die Zahlung zu sichern und eine langwierige Vollstreckung zu vermeiden.