Sind Mails und Anrufe im Grundgesetz unter Privatsphäre geschützt?

Antwort

Ja, Kommunikationswege wie E-Mails und Anrufe fallen unter den Schutz der Privatsphäre, der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Insbesondere Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieser Artikel gewährleistet, dass die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger vor unbefugten Eingriffen geschützt ist. Das bedeutet, dass sowohl E-Mails als auch Telefonanrufe grundsätzlich vertraulich sind und nur unter bestimmten Bedingungen überwacht oder aufgezeichnet werden dürfen, beispielsweise im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen und mit richterlicher Genehmigung.

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