Was sind die lustigsten BGH-Urteile im Wohnungseigentumsrecht?

Antwort

Im Wohnungseigentumsrecht gibt es einige BGH-Urteile, die aufgrund ihrer kuriosen Sachverhalte oder der rechtlichen Auslegung als besonders amüsant gelten. Hier sind einige Beispiele: 1. **BGH, Urteil vom 18.03.2011 – V ZR 197/10**: In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten darf. Der BGH entschied, dass dies nicht ohne Zustimmung der anderen Eigentümer geschehen kann. Die Diskussion über die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen hat in vielen Städten zu humorvollen Anekdoten geführt. 2. **BGH, Urteil vom 15.01.2010 – V ZR 196/09**: Hier wurde entschieden, dass ein Wohnungseigentümer nicht einfach einen Balkon anbringen kann, ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer. Die Vorstellung, dass ein Eigentümer einfach einen „Balkon“ anbringen möchte, der möglicherweise das gesamte Erscheinungsbild des Hauses verändert, sorgt oft für Schmunzeln. 3. **BGH, Urteil vom 22.06.2012 – V ZR 73/11**: In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Eigentümer seine Wohnung mit einer „Lichtschranke“ ausstatten darf, um den Zugang zu kontrollieren. Die Idee, dass ein Eigentümer seine Nachbarn mit technischen Mitteln „überwachen“ möchte, hat zu einigen witzigen Kommentaren geführt. Diese Urteile zeigen, wie das Wohnungseigentumsrecht manchmal zu skurrilen Situationen führen kann, die sowohl rechtlich als auch menschlich interessant sind.

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