Definition der Schuld im Strafrecht

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Im Strafrecht bezeichnet Schuld die persönliche Verantwortung eines Täters für eine strafbare Handlung. Sie setzt voraus, dass der Täter die Fähigkeit hatte, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. Schuld wird in der Regel in Form von Vorsatz (Absicht) oder Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung) bewertet.

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