Definition der Schuld im Strafrecht

Antwort vom

Im Strafrecht bezeichnet Schuld die persönliche Verantwortung eines Täters für eine strafbare Handlung. Sie setzt voraus, dass der Täter die Fähigkeit hatte, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. Schuld wird in der Regel in Form von Vorsatz (Absicht) oder Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung) bewertet.

Verwandte Fragen

Was bedeutet „unter strafrechtlicher Aufsicht“?

„Unter strafrechtlicher Aufsicht“ ist kein üblicher fester Rechtsbegriff. Meist ist damit gemeint, dass jemand wegen einer Straftat unter Kontrolle von Justiz oder Behörden steht...