Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen... [mehr]
In Deutschland gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für neue Waren. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Da der vor 8 Wochen (also weniger als Monate) stattfand, liegt dieweislast beim Verkäufer. Der Kunde hat das Recht, Gewährleistung geltend zu machen, und kann eine Reparatur, einen Austausch oder, falls diese nicht möglich sind, eine Rückerstattung verlangen. Es ist ratsam, die Ware zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Mängelbeseitigung einzuleiten.
Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen... [mehr]