Ein Kunde möchte eine Ware nach 8 Wochen zurückgeben und Gewährleistung geltend machen. Was tun?

Antwort vom

In Deutschland gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für neue Waren. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Da der vor 8 Wochen (also weniger als Monate) stattfand, liegt dieweislast beim Verkäufer. Der Kunde hat das Recht, Gewährleistung geltend zu machen, und kann eine Reparatur, einen Austausch oder, falls diese nicht möglich sind, eine Rückerstattung verlangen. Es ist ratsam, die Ware zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Mängelbeseitigung einzuleiten.

Verwandte Fragen

Wie bestätigt man einem Kunden offiziell die Löschung seiner personenbezogenen Daten?

Offiziell bestätigst du die Löschung am besten schriftlich und eindeutig: Du erklärst, welche kundenbezogenen Daten gelöscht wurden, wann die Löschung erfolgt ist und welche D...