Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) sind „Betriebsausgaben“ die Aufwendungen, die bei der Ermittlung des Einkommens einer selbstständig tätigen oder gew... [mehr]
Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners bei Ablehnung der Prozesskostenhilfe ergibt sich in der Regel aus § 127 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Vorschrift regelt, dass der Antragsgegner in einem Verfahren, in dem die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, die Kosten des Verfahrens erstattet verlangen kann, wenn der Antragsteller die Prozesskostenhilfe ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg beantragt hat.
Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) sind „Betriebsausgaben“ die Aufwendungen, die bei der Ermittlung des Einkommens einer selbstständig tätigen oder gew... [mehr]