Wer trägt die Kosten der Entfernung der Blätter und Samen vom Baum des Nachbarn?

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In Deutschland ist die Rechtslage bezüglich der Entfernung von Blättern und Samen, die vom Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Laub, Blüten und Samen, die von Nachbars Bäumen auf das eigene Grundstück fallen, als "natürliche Immissionen" betrachtet werden. Diese muss der Grundstückseigentümer in der Regel dulden (§ 906 BGB). Die Kosten für die Entfernung dieser natürlichen Immissionen trägt in der Regel der Eigentümer des betroffenen Grundstücks selbst. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Belastung unzumutbar ist oder wenn der Baum beispielsweise zu nah an der Grundstücksgrenze steht und gegen geltende Abstandsregelungen verstößt. In solchen Fällen kann es möglich sein, dass der Nachbar zur Beseitigung oder zum Rückschnitt des Baumes verpflichtet wird. Es empfiehlt sich, bei Streitigkeiten zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und gegebenenfalls eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Bei rechtlichen Unsicherheiten kann auch eine Beratung durch einen Anwalt für Nachbarschaftsrecht hilfreich sein.

Kategorie: Recht Tags: Kosten Nachbar Blätter
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