Nein – aktuell ist kein laufender Streit zwischen den Unternehmen hinter **Faber-Castell** und **Eberhard Faber** wegen der Namensähnlichkeit ersichtlich. Im Gegenteil: Die Markenrechte an...
Ja, im Sinne des Beihilfenrechts Europäischen Union wird ein Konzern als ein einziges Unternehmen betrachtet. Dies bedeutet, dass alle rechtlich unabhängigen Unternehmen, die unter der Kontrolle eines Mutterunternehmens stehen, als eine wirtschaftliche Einheit angesehen werden. Diese Betrachtungsweise ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Regeln für staatliche Beihilfen korrekt angewendet werden und dass die Gesamtbeihilfen, die ein Konzern erhält, nicht die zulässigen Grenzen überschreiten.
Nein – aktuell ist kein laufender Streit zwischen den Unternehmen hinter **Faber-Castell** und **Eberhard Faber** wegen der Namensähnlichkeit ersichtlich. Im Gegenteil: Die Markenrechte an...