Welche Konsequenzen drohen vom Arbeitsamt, wenn ich mit 62 kündige und mit 63 in Rente gehen will?

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Wenn du mit **62 selbst kündigst** und erst mit **63 in Rente** willst, sind die wichtigsten möglichen Folgen: 1. **Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I** Bei Eigenkündigung verhängt die Agentur für Arbeit oft eine **Sperrzeit von bis zu 12 Wochen**. In dieser Zeit bekommst du **kein ALG I**. Zusätzlich kann sich die **Gesamtdauer des Anspruchs verkürzen**. 2. **Ruhen wegen Abfindung / Urlaubsabgeltung** Falls du eine **Abfindung** bekommst oder noch offene Ansprüche ausgezahlt werden, kann der Anspruch auf ALG zusätzlich **ruhen**. 3. **Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt** Für ALG I musst du dem Arbeitsmarkt grundsätzlich **zur Verfügung stehen**. Wer faktisch nur die Zeit bis zur Rente überbrücken will, muss trotzdem die Anforderungen der Agentur erfüllen. 4. **Rentenabschläge** Ob du mit **63** überhaupt in Rente kannst, hängt von der **Rentenart** ab. Bei einer **vorzeitigen Altersrente** gibt es oft **dauerhafte Abschläge**. 5. **Kranken- und Rentenversicherung** Während des ALG-I-Bezugs bist du in der Regel weiter abgesichert. In Sperrzeiten oder Lücken kann das aber problematisch werden. Wichtig ist vor allem: **Eigenkündigung ist fast immer nachteilig**, wenn du vorher noch ALG I beziehen willst. Die rechtlich sichere Kurzfassung: - **selbst kündigen = meist Sperrzeit** - **ALG I nur bei Verfügbarkeit** - **Rente mit 63 nicht automatisch abschlagsfrei** Maßgeblich sind insbesondere die Regeln der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung. Sie beschreiben Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, Voraussetzungen für ALG I sowie die verschiedenen Altersrenten und Abschläge. citeturn0search0turn0search1 Für die genaue Einordnung braucht man vor allem: - Geburtsjahr - geplante Rentenart - ob eine Schwerbehinderung vorliegt - ob eine Abfindung gezahlt wird - wie lange vorher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden Ohne diese Daten lässt sich nur allgemein sagen: **Mit 62 kündigen und mit 63 in Rente gehen kann finanziell deutlich schlechter sein als ein abgestimmter Übergang.**

Kategorie: Recht Tags: Arbeitsamt Kündigung Rente

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