Bei einer Wohnung darf der Vermieter die normale 3‑Monatsfrist nicht einfach auf 1 Monat verkürzen; eine Kündigung mit 30 Tagen ist nur als ausserordentliche Kündigung in gesetzlich ger...
Welche Konsequenzen drohen vom Arbeitsamt, wenn ich mit 62 kündige und mit 63 in Rente gehen will?
Antwort vomWenn du mit **62 selbst kündigst** und erst mit **63 in Rente** willst, sind die wichtigsten möglichen Folgen: 1. **Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I** Bei Eigenkündigung verhängt die Agentur für Arbeit oft eine **Sperrzeit von bis zu 12 Wochen**. In dieser Zeit bekommst du **kein ALG I**. Zusätzlich kann sich die **Gesamtdauer des Anspruchs verkürzen**. 2. **Ruhen wegen Abfindung / Urlaubsabgeltung** Falls du eine **Abfindung** bekommst oder noch offene Ansprüche ausgezahlt werden, kann der Anspruch auf ALG zusätzlich **ruhen**. 3. **Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt** Für ALG I musst du dem Arbeitsmarkt grundsätzlich **zur Verfügung stehen**. Wer faktisch nur die Zeit bis zur Rente überbrücken will, muss trotzdem die Anforderungen der Agentur erfüllen. 4. **Rentenabschläge** Ob du mit **63** überhaupt in Rente kannst, hängt von der **Rentenart** ab. Bei einer **vorzeitigen Altersrente** gibt es oft **dauerhafte Abschläge**. 5. **Kranken- und Rentenversicherung** Während des ALG-I-Bezugs bist du in der Regel weiter abgesichert. In Sperrzeiten oder Lücken kann das aber problematisch werden. Wichtig ist vor allem: **Eigenkündigung ist fast immer nachteilig**, wenn du vorher noch ALG I beziehen willst. Die rechtlich sichere Kurzfassung: - **selbst kündigen = meist Sperrzeit** - **ALG I nur bei Verfügbarkeit** - **Rente mit 63 nicht automatisch abschlagsfrei** Maßgeblich sind insbesondere die Regeln der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung. Sie beschreiben Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, Voraussetzungen für ALG I sowie die verschiedenen Altersrenten und Abschläge. citeturn0search0turn0search1 Für die genaue Einordnung braucht man vor allem: - Geburtsjahr - geplante Rentenart - ob eine Schwerbehinderung vorliegt - ob eine Abfindung gezahlt wird - wie lange vorher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden Ohne diese Daten lässt sich nur allgemein sagen: **Mit 62 kündigen und mit 63 in Rente gehen kann finanziell deutlich schlechter sein als ein abgestimmter Übergang.**
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