Eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgt im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen... [mehr]
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat verschiedene Kompetenzen, die sich auf die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts beziehen. Hier sind einige der wichtigsten Kompetenzen: 1. **Vorabentscheidungsverfahren**: Nationale Gerichte können den EuGH um Auslegung des EU-Rechts bitten, um sicherzustellen, dass es einheitlich angewendet wird. 2. **Vertragsverletzungsverfahren**: Der EuGH kann über Klagen der Europäischen Kommission oder eines Mitgliedstaats gegen einen anderen Mitgliedstaat entscheiden, wenn dieser gegen EU-Recht verstößt. 3. **Nichtigkeitsklagen**: Der EuGH kann Rechtsakte der EU-Organe für nichtig erklären, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen. 4. **Untätigkeitsklagen**: Der EuGH kann feststellen, dass ein EU-Organ es unterlassen hat, eine Handlung vorzunehmen, die es nach dem EU-Recht hätte vornehmen müssen. 5. **Schadensersatzklagen**: Der EuGH kann über Klagen auf Schadensersatz entscheiden, die sich aus der Haftung der EU für rechtswidriges Verhalten ihrer Organe oder Bediensteten ergeben. 6. **Berufungen**: Der EuGH kann über Berufungen gegen Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) entscheiden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Europäischen Gerichtshofs: [Europäischer Gerichtshof](https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/).
Eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgt im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen... [mehr]