Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
Ja, mehrere Personen können einen Erbschein beantragen, insbesondere wenn sie gemeinsam Erben sind. In diesem Fall müssen alle Erben im Antrag genannt werden. Der Erbschein wird dann in der Regel auf alle Erben ausgestellt. Es ist wichtig, dass alle Erben dem Antrag zustimmen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Die korre Bezeichnung istErbscheinantrag**. Das Wort setzt sich aus „Erbschein“ und „Antrag“ zusammen. Ein „Erbscheinsantrag“ ist sprachlich nicht korrekt und wird... [mehr]
Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]