Wird ein geerbtes Haus bei Scheidung im Zugewinnausgleich berücksichtigt?

Antwort

Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem Recht (§ 1374 Abs. 2 BGB) zum sogenannten Anfangsvermögen des Ehegatten, der sie erhält – und zwar unabhängig davon, ob die Erbschaft während der Ehe oder davor erfolgt ist. Das bedeutet: Der Wert des geerbten Hauses zum Zeitpunkt des Erwerbs (also der Erbschaft) wird dem Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten zugerechnet. Nur eine etwaige **Wertsteigerung** des Hauses während der Ehe (also der Unterschied zwischen dem Wert bei Erbschaft und dem Wert bei Beendigung des Güterstandes/Scheidung) kann als Zugewinn relevant werden. **Beispiel:** - Haus wird während der Ehe geerbt, Wert zum Zeitpunkt der Erbschaft: 300.000 € - Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Scheidung: 400.000 € - Zugewinn: 100.000 € (diese Wertsteigerung wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt) **Fazit:** Das geerbte Haus selbst (Wert zum Zeitpunkt der Erbschaft) bleibt beim Zugewinnausgleich außen vor, nur Wertsteigerungen während der Ehe werden berücksichtigt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/eherecht/zugewinnausgleich_node.html).

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