Dürfen Sandra (14) und Thomas (15) mit ihrem Taschengeld ein gebrauchtes Handy kaufen, oder kann der Vater den Kaufvertrag widerrufen?
Antwort vomIn diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser besagt, dass Minderjährige ab 7 Jahren Verträge abschließen dürfen, wenn sie die Leistung (also z.B. den Kaufpreis für das Handy) mit eigenen Mitteln (z.B. Taschengeld) vollständig bezahlen. Sandra (14 Jahre) und Thomas (15 Jahre) sind beide beschränkt geschäftsfähig. Wenn sie das gebrauchte Handy mit ihrem eigenen Taschengeld vollständig bezahlt haben, ist der Kaufvertrag wirksam. Der Vater kann den Vertrag dann nicht einfach rückgängig machen, weil die Kinder in diesem Fall ohne Zustimmung der Eltern einen rechtlich wirksamen Vertrag abgeschlossen haben. Der Händler hat also Recht, wenn er sich weigert, den Vertrag rückgängig zu machen, **sofern** das Handy vollständig mit dem eigenen Taschengeld bezahlt wurde und keine anderen besonderen Umstände (z.B. Wucher, Täuschung) vorliegen. Weitere Informationen findest du z.B. hier: [§ 110 BGB – Taschengeldparagraph](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html)