Deine unentgeltliche Hilfe als Rentner auf der Baustelle eines Freundes ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich tatsächlich um Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienst handelt und kei... [mehr]
Ja, die Justizbehörde kann unter bestimmten Umständen eine kleine Rente pfänden, um Haftkostenbeiträge einzutreiben. Allerdings gibt es gesetzliche Pfändungsfreigrenzen, die sicherstellen sollen, dass der Schuldner einen Mindestbetrag zum Leben behält. Diese Freigrenzen sind im § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und variieren je nach Höhe der Rente und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Es ist ratsam, sich bei einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle zu informieren, um die genauen Pfändungsfreigrenzen und die individuellen Möglichkeiten zu klären.
Deine unentgeltliche Hilfe als Rentner auf der Baustelle eines Freundes ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich tatsächlich um Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienst handelt und kei... [mehr]