Kann sich eine juristische Person des Privatrechts auf die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz berufen?

Antwort

Ja, eine juristische Person des Privatrechts kann sich auf die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes berufen, sofern die betreffende Grundrechtsnorm ihrem Wesen nach auf juristische Personen anwendbar ist. Artikel 19 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Grundrechte auch für inländische juristische Personen gelten, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Da die Berufsfreiheit die wirtschaftliche Betätigung schützt, ist sie auch auf juristische Personen des Privatrechts anwendbar.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie unterscheiden sich Grundgesetz und Menschenrechtserklärung 1948 im Umgang mit Homosexuellen?

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status... [mehr]

Gibt es Bezüge zum Geldsystem im deutschen Grundgesetz?

Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]