Wenn du Ibogain HCL alleine einnimmst und daran stirbst, wird das als plötzlicher, unerwarteter Tod betrachtet. Sobald du als vermisst gemeldet wirst und die Polizei dich findet, läuft in de... [mehr]
Wenn du außerhalb einer Jugendhilfeeinrichtung, in der du lebst, Ibogaïn einnimmst, hat das in erster Linie rechtliche und persönliche Konsequenzen für dich selbst. Ibogaïn ist in Deutschland als Betäubungsmittel eingestuft und unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz, Erwerb und Konsum sind strafbar. Für die Jugendhilfeeinrichtung oder die Gruppe, in der du lebst, gilt grundsätzlich: Solange die Einrichtung oder das Personal nichts von deinem Konsum wusste, diesen nicht gefördert oder ermöglicht hat und der Konsum außerhalb der Einrichtung stattfand, sind sie in der Regel nicht strafrechtlich oder bußgeldrechtlich verantwortlich. Die Verantwortung liegt bei dir als Person. Allerdings kann es für die Einrichtung Konsequenzen geben, wenn nachgewiesen wird, dass sie ihre Aufsichtspflicht grob verletzt hat oder der Konsum innerhalb der Einrichtung stattfand. In solchen Fällen könnten aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Konsequenzen durch den Träger oder das Jugendamt folgen. Zusammengefasst: Die Gruppe oder Einrichtung muss normalerweise keine Strafe oder Bußgeld zahlen, wenn du außerhalb der Einrichtung Ibogaïn konsumierst und sie davon nichts wussten oder es nicht ermöglicht haben. Die rechtlichen Folgen betreffen in erster Linie dich selbst. Weitere Informationen zum Betäubungsmittelgesetz findest du hier: [https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/)
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Selbstjustiz bezeichnet das eigenmächtige Durchsetzen von vermeintlichem Recht oder Gerechtigkeit durch Privatpersonen, ohne die dafür vorgesehenen staatlichen Organe wie Polizei oder Gerich... [mehr]
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Das Nichtbezahlen einer Rechnung kann je nach Kontext unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben. In der Regel fällt es unter das Zivilrecht und wird als Vertragsverletzung betrachtet. Es han... [mehr]