Ist die Nebenklage im Ermittlungsverfahren möglich?

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Ja, eine Nebenklage im Ermittlungsverfahren ist möglich. In Deutschland können Opfer von Straaten im Rahmen des Strafverfahrens als Nebenkläger auftreten, um ihre Interessen zu vertreten. Dies ist insbesondere im Hauptverfahren der Fall, jedoch können sie auch im Ermittlungsverfahren aktiv werden, wenn sie durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zugelassen werden. Die Nebenklage ermöglicht es den Opfern, an dem Verfahren teilzunehmen, Beweisanträge zu stellen und sich zu den Ermittlungsergebnissen zu äußern.

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