Ja, ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich wirksam sein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Formvorschrift, die vorschreibt, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss. Allerdings gibt es gemäß § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) die Verpflichtung des Arbeitgebers, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein schriftlicher Vertrag bietet zudem mehr Rechtssicherheit und Klarheit für beide Parteien.