Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam?

Antwort

Ja, ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich wirksam sein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Formvorschrift, die vorschreibt, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss. Allerdings gibt es gemäß § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) die Verpflichtung des Arbeitgebers, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ein schriftlicher Vertrag bietet zudem mehr Rechtssicherheit und Klarheit für beide Parteien.

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