Ja, bei der Erstellung eines Tokens sind Urheberrechte zu beachten. Wenn der Token beispielsweise mit einem Namen, Logo, Bild, Musikstück, Text oder anderen Inhalten verbunden ist, die von Dritte... [mehr]
Ja, der Name einer eingetragenen GmbH ist grundsätzlich geschützt. Der Schutz ergibt sich aus dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Eine eingetragene GmbH darf ihren Namen nicht ohne Weiteres ändern, und andere Unternehmen dürfen keinen identischen oder ähnlichen Namen verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Schutz gilt jedoch nur im jeweiligen Handelsregisterbereich, in dem die GmbH eingetragen ist. Es ist ratsam, vor der Gründung einer GmbH eine Namensrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name nicht bereits von einer anderen Gesellschaft verwendet wird.
Ja, bei der Erstellung eines Tokens sind Urheberrechte zu beachten. Wenn der Token beispielsweise mit einem Namen, Logo, Bild, Musikstück, Text oder anderen Inhalten verbunden ist, die von Dritte... [mehr]
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Um Urheberrechte effektiv zu schützen, sind mehrere Maßnahmen sinnvoll: 1. **Kennzeichnung**: Werke sollten klar mit dem eigenen Namen und einem Copyright-Vermerk versehen werden, z.B. &bd... [mehr]
Urheberrechte entstehen in Deutschland und vielen anderen Ländern automatisch mit der Schaffung eines Werkes, zum Beispiel eines Textes, Bildes, Musikstücks oder Softwarecodes. Es ist keine... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]