Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, der Name einer eingetragenen GmbH ist grundsätzlich geschützt. Der Schutz ergibt sich aus dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Eine eingetragene GmbH darf ihren Namen nicht ohne Weiteres ändern, und andere Unternehmen dürfen keinen identischen oder ähnlichen Namen verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Schutz gilt jedoch nur im jeweiligen Handelsregisterbereich, in dem die GmbH eingetragen ist. Es ist ratsam, vor der Gründung einer GmbH eine Namensrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name nicht bereits von einer anderen Gesellschaft verwendet wird.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Künstliche Intelligenz (KI) kann Streit um Urheberrechte nicht vollständig verhindern, aber sie kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren oder frühzeitig zu erkennen. Hier sind einig... [mehr]