Bei einer GmbH mit obligatorischem Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vertritt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Gesellschaft auch gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäft...
Ist ein eingetragener GmbH-Name geschützt?
Antwort vomJa, der Name einer eingetragenen GmbH ist grundsätzlich geschützt. Der Schutz ergibt sich aus dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Eine eingetragene GmbH darf ihren Namen nicht ohne Weiteres ändern, und andere Unternehmen dürfen keinen identischen oder ähnlichen Namen verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Schutz gilt jedoch nur im jeweiligen Handelsregisterbereich, in dem die GmbH eingetragen ist. Es ist ratsam, vor der Gründung einer GmbH eine Namensrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name nicht bereits von einer anderen Gesellschaft verwendet wird.
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