Ist ein eingetragener GmbH-Name geschützt?

Antwort

Ja, der Name einer eingetragenen GmbH ist grundsätzlich geschützt. Der Schutz ergibt sich aus dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Eine eingetragene GmbH darf ihren Namen nicht ohne Weiteres ändern, und andere Unternehmen dürfen keinen identischen oder ähnlichen Namen verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Schutz gilt jedoch nur im jeweiligen Handelsregisterbereich, in dem die GmbH eingetragen ist. Es ist ratsam, vor der Gründung einer GmbH eine Namensrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name nicht bereits von einer anderen Gesellschaft verwendet wird.

Kategorie: Recht Tags: GmbH Name Schutz
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