Ist die BGB-Gesellschaft eine juristische Person?

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Die BGB-Gesellschaft (Bürgerliches Gesetzbuch-Gesellschaft) ist keine juristische Person, sondern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

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