Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist... [mehr]
Die BGB-Gesellschaft (Bürgerliches Gesetzbuch-Gesellschaft) ist keine juristische Person, sondern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist... [mehr]
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug... [mehr]