In Brandenburg gibt es kein allgemeines, einklagbares „Recht auf einen Wasseranschluss“ für jede einzelne Person oder jedes Grundstück. Allerdings regelt das Brandenburgische Was... [mehr]
Im Jahr 1900 gab es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelung, die einen allgemeinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für alle Arbeitnehmer vorsah. Die gesetzliche Krankenversicherung, die 1883 eingeführt wurde, gewährte jedoch Krankengeld, das einen Teil des Verdienstaus abdeckte. Die Höhe des Krankengeldes betrug in der Regel etwa 50 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Eine gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für alle Arbeitnehmer wurde erst 1957 mit dem Lohnfortzahlungsgesetz eingeführt.
In Brandenburg gibt es kein allgemeines, einklagbares „Recht auf einen Wasseranschluss“ für jede einzelne Person oder jedes Grundstück. Allerdings regelt das Brandenburgische Was... [mehr]