Ohne den konkreten Kontext lässt sich das nicht sicher beurteilen, aber grundsätzlich ist eine Forderung nicht automatisch „überzogen“, nur weil (noch) keine sichtbaren Sch&...
Im Jahr 1900 gab es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelung, die einen allgemeinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für alle Arbeitnehmer vorsah. Die gesetzliche Krankenversicherung, die 1883 eingeführt wurde, gewährte jedoch Krankengeld, das einen Teil des Verdienstaus abdeckte. Die Höhe des Krankengeldes betrug in der Regel etwa 50 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Eine gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für alle Arbeitnehmer wurde erst 1957 mit dem Lohnfortzahlungsgesetz eingeführt.
Ohne den konkreten Kontext lässt sich das nicht sicher beurteilen, aber grundsätzlich ist eine Forderung nicht automatisch „überzogen“, nur weil (noch) keine sichtbaren Sch&...
Eine **Entgeltmachung nach § 37 TVöD‑K (Ausschlussfrist)** sollte so formuliert sein, dass **Anspruch, Zeitraum, Höhe (oder zumindest Berechnungsgrundlage)** und die **klare Geltendmach...
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...