Hat ein freier Handelsvertreter Anspruch auf Provision bei Krankheit und wie wird der Nachweis erbracht?

Antwort

Ein freier Handelsvertreter hat grundsätzlich nur dann Anspruch auf Provision, wenn durch seine Tätigkeit ein Geschäft zustande kommt (§ 87 HGB). Wird er krank und kann deshalb nicht arbeiten, entsteht normalerweise kein Provisionsanspruch für neue Geschäfte, da keine Vermittlungstätigkeit erfolgt. Allerdings gibt es im Handelsgesetzbuch (§ 92a HGB) eine besondere Regelung zum **Ausgleich bei Krankheit**: Ein Handelsvertreter, der auf Provisionsbasis arbeitet, hat bei unverschuldeter Verhinderung (z. B. Krankheit) Anspruch auf einen sogenannten **Ausgleich** für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis schon länger als drei Monate besteht. **Wie funktioniert der Nachweis?** Der Handelsvertreter muss dem Unternehmer die Verhinderung und deren Grund unverzüglich mitteilen. In der Praxis wird meist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) verlangt, um die Krankheit nachzuweisen. **Wichtig:** - Der Ausgleich entspricht dem Durchschnitt der Provisionen, die in der letzten Zeit (meist 12 Monate) verdient wurden. - Nach sechs Wochen endet der Anspruch. - Es handelt sich nicht um eine Lohnfortzahlung wie bei Angestellten, sondern um einen Provisionsausgleich. **Fazit:** Ein freier Handelsvertreter erhält bei Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen einen Provisionsausgleich für maximal sechs Wochen, sofern er die Krankheit ordnungsgemäß nachweist (z. B. durch ärztliches Attest). Danach besteht kein Anspruch mehr. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder im [Handelsgesetzbuch § 92a](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__92a.html).

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Kann ein Handelsvertretervertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 30.06. und 31.12. vorzeitig gekündigt werden?

Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]

Darf ein Handelsvertreter bei unbefristetem Vertrag zum Quartalsende kündigen, wenn laut Vertrag nur eine Kündigung zum Halbjahres- oder Jahresende mit 3-Monats-Frist möglich ist?

Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]