1931 gab es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wie sie heute bekannt ist. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurde erst mit dem Entgeltfortzahlungsges (EFZG) im Jahr 1994 gesetzlich geregelt. Vor 1994 waren die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt, und es gab keine einheitliche gesetzliche Regelung.