In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
In der Schweiz haben Arbeitnehmer bei einer Heirat in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag. Dies ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird oft durch den individuellen Arbeitsvertrag, das Personalreglement oder den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Es ist daher ratsam, die spezifischen Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder beim Arbeitgeber zu überprüfen.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...