Wer haftet bei Einsatz von Medikamenten als FEM?

Antwort vom

Bei dem Einsatz von Medikamenten als Fertigarzneimittel (FEM) haftet in der Regel der Hersteller des Medikaments. Die Haftung des Herstellers umfasst die Gewährleistung, dass das Medikament sicher und wirksam ist, wenn es gemäß den Anweisungen verwendet wird. Zusätzlich können auch Ärzte und Apotheker haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Ärzte haften beispielsweise, wenn sie ein Medikament falsch verschreiben oder nicht ausreichend über Risiken und Nebenwirkungen aufklären. Apotheker haften, wenn sie das Medikament falsch abgeben oder fehlerhafte Informationen weitergeben. Die rechtlichen Grundlagen für die Haftung bei Arzneimitteln sind im Arzneimittelgesetz (AMG) und im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Weitere Informationen dazu findest du auf den entsprechenden Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: [BMG - Arzneimittel](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitssystem/arzneimittelversorgung.html).

Kategorie: Recht Tags: Haftung Medikamente FEM

Verwandte Fragen

Muss ich akzeptieren, dass mein Pflegedienst wegen der Kontrolle der Medikamenteneinnahme zweimal täglich kommt?

Nein – einen Pflegedienst musst du nicht einfach jede beliebige Besuchsfrequenz akzeptieren. Entscheidend ist, was medizinisch notwendig ist, was verordnet wurde und was vertraglich vereinbart i...

Wer haftet bei beschädigter Scheinwerferdichtung in der Waschanlage?

Ob die Waschanlage haftet, hängt vor allem davon ab, warum die Scheinwerferdichtung beschädigt wurde. Grundsatz: Der Betreiber der Waschanlage haftet, wenn die Anlage fehlerhaft war, falsch...