Wer haftet bei Einsatz von Medikamenten als FEM?

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Bei dem Einsatz von Medikamenten als Fertigarzneimittel (FEM) haftet in der Regel der Hersteller des Medikaments. Die Haftung des Herstellers umfasst die Gewährleistung, dass das Medikament sicher und wirksam ist, wenn es gemäß den Anweisungen verwendet wird. Zusätzlich können auch Ärzte und Apotheker haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Ärzte haften beispielsweise, wenn sie ein Medikament falsch verschreiben oder nicht ausreichend über Risiken und Nebenwirkungen aufklären. Apotheker haften, wenn sie das Medikament falsch abgeben oder fehlerhafte Informationen weitergeben. Die rechtlichen Grundlagen für die Haftung bei Arzneimitteln sind im Arzneimittelgesetz (AMG) und im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Weitere Informationen dazu findest du auf den entsprechenden Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: [BMG - Arzneimittel](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitssystem/arzneimittelversorgung.html).

Kategorie: Recht Tags: Haftung Medikamente FEM
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