Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Die Haftung im Handelsgesetzbuch (HGB) und in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten. Hier sind die grundlegenden Unterschiede: 1. **Haftung nach HGB**: - **Grundlage**: Das HGB regelt die Haftung von Spediteuren und Frachtführern in Deutschland. - **Haftungshöhe**: Die Haftung ist in der Regel auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes begrenzt. - **Haftungsausschlüsse**: Es gibt bestimmte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen, z.B. bei höherer Gewalt oder unzureichender Verpackung durch den Absender. 2. **Haftung nach ADSp**: - **Grundlage**: Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von Spediteuren verwendet werden und die Haftung regeln. - **Haftungshöhe**: Die ADSp 2017 begrenzen die Haftung des Spediteurs auf 8,33 SZR pro Kilogramm, jedoch maximal auf 1 Million Euro pro Schadensfall oder 2 Millionen Euro pro Schadensereignis bzw. 2 SZR pro Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist. - **Haftungsausschlüsse**: Auch hier gibt es Haftungsausschlüsse und -begrenzungen, ähnlich wie im HGB. Die ADSp bieten oft detailliertere Regelungen und können in bestimmten Fällen vorteilhafter für den Spediteur sein. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Unterschiede zu kennen, um die Haftung korrekt einschätzen zu können. Weitere Informationen zu den ADSp findest du hier: [ADSp 2017](https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/pa_de_adsp.html)
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]