Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schulden, die vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die GbR entstanden sind. Der neue Gesellschafter haftet also auch für Verbindlichkeiten, die bereits vor seinem Beitritt zur Gesellschaft bestanden haben. Dies ist in § 130 HGB analog geregelt, der besagt, dass ein eintretender Gesellschafter für alle bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Es ist daher wichtig, dass potenzielle neue Gesellschafter sich vor ihrem Beitritt umfassend über die finanzielle Situation der GbR informieren.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]