Ja, seit dem 1. Januar 2024 müssen auch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) im Transparenzregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG)... [mehr]
In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schulden, die vor dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in die GbR entstanden sind. Der neue Gesellschafter haftet also auch für Verbindlichkeiten, die bereits vor seinem Beitritt zur Gesellschaft bestanden haben. Dies ist in § 130 HGB analog geregelt, der besagt, dass ein eintretender Gesellschafter für alle bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Es ist daher wichtig, dass potenzielle neue Gesellschafter sich vor ihrem Beitritt umfassend über die finanzielle Situation der GbR informieren.
Ja, seit dem 1. Januar 2024 müssen auch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) im Transparenzregister eingetragen werden. Dies ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG)... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]