Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haftet. Diese Haftung ist gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass Gläubiger die Möglichkeit haben, jeden Gesellschafter einzeln oder alle gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich zur persönlichen Haftung der Gesellschafter haftet auch das Gesellschaftsvermögen der GbR. Es ist daher wichtig, dass die Gesellschafter sich der Risiken bewusst sind und gegebenenfalls vertragliche Regelungen treffen, um die Haftung zu begrenzen oder abzusichern.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]