Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Ja, Lernende können für Schäden, die sie im Betrieb absichtlich oder fahrlässig verursacht haben, haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter des Lernenden, der Art des Schadens und den Umständen des Vorfalls. In der Regel sind Lernende ab einem bestimmten (in vielen Ländern ab 18 Jahren) voll verantwortlich für ihr Handeln. Bei jüngeren Lernenden kann die Haftung auch von der Aufsichtspflicht des Arbeitgebers und der Ausbildungssituation abhängen. Es ist ratsam, die spezifischen gesetzlichen Regelungen und die internen Richtlinien des Unternehmens zu beachten.
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]