Bei einer **notariellen Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen** gibt es **in der Regel keine „Widerrufsfrist“ wie beim Onlinekauf**. - **Verbraucher-Widerrufsrecht (14 Tage)**:...
Solange ein Insolvenzantrag für deine GmbH beim zuständigen Amtsgericht (hier: AG Mönchengladbach) läuft, kannst du die Gesellschaft nicht einfach „schließen“ oder auflösen. Mit Stellung des Insolvenzantrags und insbesondere nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Das bedeutet: - **Eine freiwillige Auflösung oder Löschung der GmbH ist während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht möglich.** - Über die weitere Existenz und das Schicksal der GmbH entscheidet das Insolvenzgericht im Rahmen des Verfahrens. - Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (z.B. nach vollständiger Vermögensverwertung und Verteilung an die Gläubiger) kann die GmbH gelöscht werden, sofern kein Vermögen mehr vorhanden ist. **Fazit:** Während ein Insolvenzantrag läuft, kannst du die GmbH nicht eigenständig beim Amtsgericht schließen oder löschen lassen. Das Insolvenzverfahren hat Vorrang. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html).
Bei einer **notariellen Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen** gibt es **in der Regel keine „Widerrufsfrist“ wie beim Onlinekauf**. - **Verbraucher-Widerrufsrecht (14 Tage)**:...
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Zu dem von dir genannten Aktenzeichen (Az. 70 IN 625/24) des Amtsgerichts Hanau und dem Datum 20.10.2025 liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen oder Beschlüsse vor. Gerichts...
Das Gründungskapital einer GmbH muss auf ein Geschäftskonto (Firmenkonto) der GmbH bei einer Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird in der Regel nach der notariellen Beurkundung des Gesel...
Grundsätzlich müssen beim Verkauf von GmbH-Anteilen alle Vereinbarungen, die die Übertragung der Anteile betreffen, notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Das bedeutet: S...
Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein...