Kann ich meine GmbH beim Amtsgericht Mönchengladbach schließen, während ein Insolvenzantrag läuft?

Antwort

Solange ein Insolvenzantrag für deine GmbH beim zuständigen Amtsgericht (hier: AG Mönchengladbach) läuft, kannst du die Gesellschaft nicht einfach „schließen“ oder auflösen. Mit Stellung des Insolvenzantrags und insbesondere nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Das bedeutet: - **Eine freiwillige Auflösung oder Löschung der GmbH ist während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht möglich.** - Über die weitere Existenz und das Schicksal der GmbH entscheidet das Insolvenzgericht im Rahmen des Verfahrens. - Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (z.B. nach vollständiger Vermögensverwertung und Verteilung an die Gläubiger) kann die GmbH gelöscht werden, sofern kein Vermögen mehr vorhanden ist. **Fazit:** Während ein Insolvenzantrag läuft, kannst du die GmbH nicht eigenständig beim Amtsgericht schließen oder löschen lassen. Das Insolvenzverfahren hat Vorrang. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html).

Kategorie: Recht Tags: GmbH Insolvenz Amtsgericht
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