Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Solange ein Insolvenzantrag für deine GmbH beim zuständigen Amtsgericht (hier: AG Mönchengladbach) läuft, kannst du die Gesellschaft nicht einfach „schließen“ oder auflösen. Mit Stellung des Insolvenzantrags und insbesondere nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Das bedeutet: - **Eine freiwillige Auflösung oder Löschung der GmbH ist während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht möglich.** - Über die weitere Existenz und das Schicksal der GmbH entscheidet das Insolvenzgericht im Rahmen des Verfahrens. - Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (z.B. nach vollständiger Vermögensverwertung und Verteilung an die Gläubiger) kann die GmbH gelöscht werden, sofern kein Vermögen mehr vorhanden ist. **Fazit:** Während ein Insolvenzantrag läuft, kannst du die GmbH nicht eigenständig beim Amtsgericht schließen oder löschen lassen. Das Insolvenzverfahren hat Vorrang. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html).
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ja, ein Amtsgericht kann auf eine einstweilige Verfügung referenzieren. In gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Zivilrecht, ist es üblich, dass Gerichte auf bereits erlassene einstweilig... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]