Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Solange ein Insolvenzantrag für deine GmbH beim zuständigen Amtsgericht (hier: AG Mönchengladbach) läuft, kannst du die Gesellschaft nicht einfach „schließen“ oder auflösen. Mit Stellung des Insolvenzantrags und insbesondere nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Das bedeutet: - **Eine freiwillige Auflösung oder Löschung der GmbH ist während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht möglich.** - Über die weitere Existenz und das Schicksal der GmbH entscheidet das Insolvenzgericht im Rahmen des Verfahrens. - Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (z.B. nach vollständiger Vermögensverwertung und Verteilung an die Gläubiger) kann die GmbH gelöscht werden, sofern kein Vermögen mehr vorhanden ist. **Fazit:** Während ein Insolvenzantrag läuft, kannst du die GmbH nicht eigenständig beim Amtsgericht schließen oder löschen lassen. Das Insolvenzverfahren hat Vorrang. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html).
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]