Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
In einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft)ften die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Das bedeutet, dass Gläubiger in der Regel nur auf das Gesellschaftsvermögen GmbH zugreifen können, nicht jedoch auf das private Vermögen der Gesellschafter. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei einer persönlichen Haftung der Gesellschafter, wenn sie für bestimmte Verbindlichkeiten persönlich bürgen oder wenn es zu einer Insolvenz kommt und die Gesellschafter gegen ihre Pflichten verstoßen haben. In solchen Fällen könnte eine Haftung über das Gesellschaftsvermögen hinaus möglich sein.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]