Können Gläubiger auf das gesamte Gesellschaftsvermögen einer GmbH zurückgreifen?

Antwort

In einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft)ften die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Das bedeutet, dass Gläubiger in der Regel nur auf das Gesellschaftsvermögen GmbH zugreifen können, nicht jedoch auf das private Vermögen der Gesellschafter. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei einer persönlichen Haftung der Gesellschafter, wenn sie für bestimmte Verbindlichkeiten persönlich bürgen oder wenn es zu einer Insolvenz kommt und die Gesellschafter gegen ihre Pflichten verstoßen haben. In solchen Fällen könnte eine Haftung über das Gesellschaftsvermögen hinaus möglich sein.

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