Wie lang ist die Gewährleistungsfrist für einen Installateur?

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Die Gewährleistungsfrist für Arbeiten eines Installateurs richtet sich in Deutschland nach den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für Werkleistungen, zu denen auch Installationsarbeiten zählen, beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Leistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Bei Arbeiten an einem Bauwerk oder bei Arbeiten, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung eines Bauwerks besteht, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Es ist wichtig, den genauen Zeitpunkt der Abnahme zu dokumentieren, da ab diesem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt.