Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
Ja, in vielen Ländern ist es gesetzlich verboten, dienstliche Kommunikation über private Kanäle abzuwickeln. Dies dient dem Schutz von vertraulichen Informationen und der Wahrung der Integrität der behördlichen Kommunikation. In Deutschland beispielsweise regeln Datenschutzgesetze und interne Richtlinien der Behörden, dass dienstliche Angelegenheiten über offizielle Kommunikationskanäle erfolgen müssen. Verstöße gegen diese Regelungen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Behörde zu informieren.
Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
Öffentliches Recht und Privatrecht sind zwei grundlegende Bereiche des Rechts, die sich in ihren Zielen, Regelungen und den beteiligten Parteien unterscheiden. 1. **Öffentliches Recht**:... [mehr]