Eine VS-Ermächtigung ist eine „Verschlusssachenermächtigung“. Sie bezeichnet die Berechtigung einer Person, mit Verschlusssachen (VS) bestimmter Geheimhaltungsgrade umzugehen. Ve... [mehr]
Ja, in vielen Ländern ist es gesetzlich verboten, dienstliche Kommunikation über private Kanäle abzuwickeln. Dies dient dem Schutz von vertraulichen Informationen und der Wahrung der Integrität der behördlichen Kommunikation. In Deutschland beispielsweise regeln Datenschutzgesetze und interne Richtlinien der Behörden, dass dienstliche Angelegenheiten über offizielle Kommunikationskanäle erfolgen müssen. Verstöße gegen diese Regelungen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Behörde zu informieren.
Eine VS-Ermächtigung ist eine „Verschlusssachenermächtigung“. Sie bezeichnet die Berechtigung einer Person, mit Verschlusssachen (VS) bestimmter Geheimhaltungsgrade umzugehen. Ve... [mehr]