In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Ja, in vielen Ländern ist es gesetzlich verboten, dienstliche Kommunikation über private Kanäle abzuwickeln. Dies dient dem Schutz von vertraulichen Informationen und der Wahrung der Integrität der behördlichen Kommunikation. In Deutschland beispielsweise regeln Datenschutzgesetze und interne Richtlinien der Behörden, dass dienstliche Angelegenheiten über offizielle Kommunikationskanäle erfolgen müssen. Verstöße gegen diese Regelungen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Behörde zu informieren.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Ja, es ist möglich, private Schulden durch Pfändung einzutreiben, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, zum Beispiel ein ge... [mehr]
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]