Was sind die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit?

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Die gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert. Nach § 3 EFZG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Die Lohnfortzahlung erfolgt in der Regel in Höhe des zuletzt gezahlten Gehalts. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat und die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit verursacht wurde. Nach Ablauf der sechs Wochen kann der Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, sofern er weiterhin arbeitsunfähig ist.