Welches Gesetz legt fest, dass Zeugen vor Gericht erscheinen müssen?

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Das Gesetz, das festlegt, dass Zeugen vor Gericht erscheinen müssen ist in Deutschland im Strafprozessrecht und Zivilprozessrecht verankert. Im Strafprozess ist dies im Strafprozessordnung (StPO) geregelt, insbesondere in § 48 StPO, der die Pflicht zur Zeugenaussage behandelt. Im Zivilprozess ist dies in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu finden, insbesondere in § 373 ZPO, der die Vorladung von Zeugen regelt. Beide Gesetze legen fest, dass Zeugen verpflichtet sind, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, es sei denn, sie sind aus bestimmten Gründen von dieser Pflicht befreit.

Kategorie: Recht Tags: Gesetz Zeugen Gericht

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