Welches Gesetz regelt Vormundschaften und Betreuung von Demenzkranken?

Antwort

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vormundschaft und Betreuung, insbesondere in den §§ 1896 bis 1908i. Für Menschen mit Demenz kann die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB eingerichtet werden, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Zudem gibt es das Betreuungsrecht, das die Rechte und Pflichten von Betreuern festlegt.

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