Welches Gesetz regelt Vormundschaften und Betreuung von Demenzkranken?

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In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vormundschaft und Betreuung, insbesondere in den §§ 1896 bis 1908i. Für Menschen mit Demenz kann die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB eingerichtet werden, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Zudem gibt es das Betreuungsrecht, das die Rechte und Pflichten von Betreuern festlegt.

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