Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vormundschaft und Betreuung, insbesondere in den §§ 1896 bis 1908i. Für Menschen mit Demenz kann die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB eingerichtet werden, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Zudem gibt es das Betreuungsrecht, das die Rechte und Pflichten von Betreuern festlegt.
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder könne... [mehr]
Ob ein Elternteil, der selbst psychisch krank ist, als Betreuer bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein psychisch erkrankter Elterntei... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]
Für eine betreute Person, die in einem Pflegeheim lebt, in dem gewerbliche Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht werden, sind insbesondere folgende gesetzliche Vorschriften relevant: 1. **He... [mehr]