Muss ein rechtlicher Betreuer für einen Reha-Antrag den Aufgabenkreis „Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten“ haben oder braucht er mehr?

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Für das Stellen eines Reha-Antrags (medizinische Rehabilitation, z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung oder Krankenkasse) braucht der rechtliche Betreuer **eine Betreuerbestellung, die den Aufgabenbereich „Gesundheitssorge“ umfasst** – denn es geht um medizinische Maßnahmen und die dazugehörige Antragstellung/Einwilligung. - **„Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten“** kann je nach Formulierung zwar das **Ausfüllen/Einreichen** von Anträgen abdecken, ist aber **für Reha typischerweise nicht der passende Kernbereich**, weil die Reha inhaltlich zur **Gesundheitssorge** gehört. - **„Vermögenssorge“** kann zusätzlich relevant sein, wenn es um **Zuzahlungen, Erstattungen, Fahrkosten** oder Kontofragen geht – ist aber für den Reha-Antrag selbst nicht zwingend. - **„Aufenthaltsbestimmung“** ist in der Regel **nicht erforderlich** für den Antrag; sie kann erst bei Fragen der Unterbringung/Verlegung eine Rolle spielen. Praxis: Wenn im Betreuerausweis **keine Gesundheitssorge** steht, ist es häufig nötig, den Aufgabenbereich durch das Betreuungsgericht **erweitern zu lassen**, damit der Betreuer den Reha-Antrag rechtssicher stellen kann. Links (Antragsträger): https://www.deutsche-rentenversicherung.de https://www.gkv-spitzenverband.de

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