Haften Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich und unbegrenzt für Schäden?

Antwort

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften gemeinschaftlich und unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter sowohl für die gesamten Schulden der GbR als auch für Schäden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit, persönlich haftet. Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter wenden, um die vollständige Erfüllung der Verbindlichkeiten zu verlangen. Diese Haftung ist nicht auf die Einlage der Gesellschafter beschränkt, was bedeutet, dass auch das persönliche Vermögen der Gesellschafter zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann.

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