Haften Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich und unbegrenzt für Schäden?

Antwort

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften gemeinschaftlich und unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter sowohl für die gesamten Schulden der GbR als auch für Schäden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit, persönlich haftet. Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter wenden, um die vollständige Erfüllung der Verbindlichkeiten zu verlangen. Diese Haftung ist nicht auf die Einlage der Gesellschafter beschränkt, was bedeutet, dass auch das persönliche Vermögen der Gesellschafter zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann.

KI fragen

Verwandte Fragen

Haftet ein Prokurist für Insolvenzverschleppung?

Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]

Wie sieht ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen aus?

Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]

Wie haften Vereinsmitglieder bei einem nicht eingetragenen Verein?

Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]

Haftet ein Geschäftsführer einer GmbH mit seinem privaten Vermögen?

Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]

Müssen Gesellschafter mit 30 % Anteil geprüft werden?

Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]