Es scheint, dass du nach einer bestimmten Verordnung suchst und dabei § 24 „Übergangsvorschriften“ nicht findest oder dieser Paragraph in der aktuellen Fassung nicht enthalten is... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen regelt die Garagenverordnung (GarVO NRW), was in Garagen gelagert werden darf. Grundsätzlich ist die Nutzung von Garagen in erster Linie für das Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Darüber hinaus gibt es spezifische Regelungen für die Lagerung von Gegenständen: 1. **Kraftstoffe**: Es dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern gelagert werden. 2. **Gasflaschen**: Es dürfen bis zu 60 Liter Flüssiggas in Flaschen gelagert werden. 3. **Sonstige Gegenstände**: Die Lagerung von anderen Gegenständen ist erlaubt, solange sie die Nutzung der Garage zum Abstellen von Fahrzeugen nicht wesentlich beeinträchtigen und keine erhöhte Brandgefahr darstellen. Es ist wichtig, dass die Garagenverordnung eingehalten wird, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen kannst du die Garagenverordnung von NRW direkt einsehen: [Garagenverordnung NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000445).
Es scheint, dass du nach einer bestimmten Verordnung suchst und dabei § 24 „Übergangsvorschriften“ nicht findest oder dieser Paragraph in der aktuellen Fassung nicht enthalten is... [mehr]
Ja, in Preußen gab es Verordnungen zur Ableitung von Schmutzwasser. Bereits im 19. Jahrhundert, insbesondere im Zuge der Industrialisierung und des rasanten Städtewachstums, wurden in preu&... [mehr]